ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

Inhalt
§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich
§ 2 Vertragsgegenstand
§ 3 Leistungsgegenstand, Leistung des Dienstleisters
§ 4 Obliegenheiten des Auftraggebers
§ 5 Vergütung, Zahlungsbedingungen
§ 6 Kündigung, Rücktritt
§ 7 Verhinderung und Ausfall
§ 8 Geheimhaltung, Vertraulichkeit
§ 9 Datenschutz
§ 10 Haftung
§ 11 Verhalten und Rücksichtnahme
§ 12 Schlussbestimmungen


§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen

  •  Uli Wunderlich (im Folgenden „Dienstleister“) und
  • Ihnen als meinem Kunden/meiner Kundin (im Folgenden „Auftraggeber“)

in Bezug auf die angebotenen Dienstleistungen.

(2) Auftraggeber im Sinne von § 1 Abs. 1 sind Privatpersonen, Unternehmen sowie staatliche Einrichtungen.

(3) Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrags gültige Fassung der AGB.

(4) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers akzeptiert der Dienstleister nicht. Dies gilt auch, wenn der Dienstleister der Einbeziehung nicht ausdrücklich widerspricht.


§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Der Vertragsgegenstand ist eine individuell maßgeschneiderte Beratung und Betreuung (von Trainingseinheiten) des Auftraggebers im Rahmen des vereinbarten Trainingskonzepts zur Erreichung der Ziele des Auftraggebers.

(2) Der Vertragsschluss zwischen dem Dienstleister und dem Auftraggeber kann persönlich oder fernmündlich (Videochat, Telefon etc.) erfolgen. In jedem Fall ist dieser schriftlich festzuhalten.

(3) Einheiten im vereinbarten Trainingskonzept – ob Beratung oder Betreuung – können nach individueller Absprache und mit beidseitigem Einvernehmen persönlich (im Folgenden auch „offline“) oder via Videochat (im Folgenden „online“), ggf. Telefon, abgehalten werden.
(4) Die Vertragssprache ist Deutsch.


§ 3 Leistungsgegenstand, Leistung des Dienstleisters
(1) Der Dienstleister bietet seinem Auftraggeber ein auf seine Bedürfnisse abgestimmtes Konzept von Beratungs- und Betreuungsdienstleistungen in den Bereichen der ganzheitlichen Persönlichkeitsentwicklung, der Fitnessberatung, des Personal Fitnesstrainings sowie der Ernährungsberatung und Ernährungsbetreuung, der Gewichtsreduzierung beziehungsweise -erhöhung oder des Erhalts des Fitnesszustandes an. Die Beratung und Betreuung sowie das Training finden persönlich oder fernmündlich statt.
(2) Das vom Dienstleister angebotene Konzept berücksichtigt die jeweiligen mentalen  Voraussetzungen sowie körperlichen Fähig- und Fertigkeiten des Auftraggebers zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.
(3) Ort, Zeitpunkt und Dauer der konkreten Dienstleistung des Dienstleisters (Beratungs-und/oder Betreuungsleistung) werden mit dem Auftraggeber individuell und als feste Termine vereinbart.
(4) Der Dienstleister ist zu Teilerbringungen der Dienstleistungen berechtigt, soweit dies für den Auftraggeber zumutbar ist beziehungsweise dem Zweck des Vertrages entspricht.
(5) Der Dienstleister kann zur Erfüllung der Aufgaben auch andere Personen einsetzen. Er bleibt jedoch für die ordnungsgemäße Erfüllung seiner vertraglichen Leistung verantwortlich.
(6) Der Dienstleister schuldet die Erbringung der vereinbarten Beratung und Betreuung im Sinne des Trainingskonzepts zum Erreichen des vorab festgesetzten Ziels, nicht jedoch einen Leistungserfolg, insbesondere nicht in Form einer Gewichtsreduzierung/-erhöhung und/oder eines verbesserten körperlichen und mentalen Zustandes.
(7) In Bezug auf die Inhalte eines mit dem Dienstleister eingegangenen Dienstleistungsvertrags steht dem Dienstleister ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.


§ 4 Obliegenheiten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die insbesondere im Anamnesebogen an ihn gerichteten Fragen vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten. Der Dienstleister ist berechtigt, seine vertragliche Leistung davon abhängig zu machen, dass ihm der vollständig ausgefüllte Anamnesebogen vorliegt.
(2) Der Auftraggeber hat dem Dienstleister jederzeit – und insbesondere bei eingetretenen Veränderungen – eigeninitiativ und unverzüglich über etwaige gesundheitliche Probleme und Vorerkrankungen zu unterrichten, wenn dadurch die vollumfängliche Teilnahme an den Dienstleistungen beeinträchtigt wird. Im Zweifel hat der Auftraggeber dahingehend einen Arzt zu konsultieren.
(3) Vor dem Beginn einer Trainingsstunde ist der Auftraggeber verpflichtet, den Dienstleister unaufgefordert über seine Sporttauglichkeit zu informieren. Sollten während des Trainings plötzliche Gesundheits- oder Befindlichkeitsstörungen auftreten, so hat der Auftraggeber den Dienstleister umgehend darüber in Kenntnis zu setzen.


§ 5 Vergütung, Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung des Dienstleisters ergibt sich aus dem vereinbarten Dienstleistungspaket, welches Inhalte, Dauer sowie Anzahl der Beratungs- beziehungsweise Betreuungseinheiten aufstellt und regelt.
(2) Mehr- oder Sonderleistungen, auch nachträglich, werden gesondert berechnet.
(3) Die Preise verstehen sich in Euro, ohne Berücksichtigung der gesetzlichen Mehrwertsteuer  (Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG).
(4) Die Vergütung der Dienstleistungen ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrages in voller Höhe fällig, es sei denn, die individualvertragliche Absprache mit dem Auftraggeber ist anders lautend.
(5) Der Auftraggeber erhält eine Rechnung über die gebuchten Dienstleistungen, die binnen 14 Tagen auf das angegebene Konto des Dienstleisters zu begleichen ist.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
(7) Der Dienstleister ist berechtigt, noch ausstehende Leistungen nur gegen die vereinbarte Vorauszahlung auszuführen oder zu erbringen.


§ 6 Kündigung, Rücktritt
(1) Eine ordentliche Kündigung des Vertrages ist ausgeschlossen. Das Recht zur Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund (außerordentliche Kündigung) bleibt unberührt.
(2) Will der Auftraggeber vor vollständiger Erbringung der Leistungen durch den Dienstleister vom Vertrag zurücktreten, so steht ihm ein vertragliches Rücktrittsrecht nachfolgender Maßgabe (Stornobedingungen) zu: Der Auftraggeber hat den Rücktritt beziehungsweise die Stornierung des Vertrages schriftlich gegenüber dem Dienstleister zu erklären. Statt der vereinbarten Vergütung fallen für die noch nicht erbrachten Leistungen des Dienstleisters sodann nachfolgend genannte Stornogebühren an:

  • für Leistungen des Dienstleisters, für die noch kein Termin vereinbart ist, oder für Termine, die mehr als zwei Wochen nach Zugang der Stornoerklärung vereinbart sind: 60 % der vereinbarten Vergütung,
  • für Termine, die weniger als zwei Wochen, jedoch mehr als 1 Woche nach Zugang der Stornoerklärung vereinbart sind: 80 % der vereinbarten Vergütung,
  • für Termine, die bis zu einer Woche nach Zugang der Stornoerklärung vereinbart sind: 100 % der vereinbarten Vergütung.

Dem Auftraggeber steht es frei, nachzuweisen, dass die bisherigen Kosten und Aufwendungen des Dienstleisters zuzüglich des ihm durch die Stornierung entgangenen Gewinns unterhalb der mit diesem Absatz festgelegten Stornogebühren liegen. In diesem Falle fällt nur dieser niedrigere Betrag an.
(3) Das gesetzliche Recht zum Rücktritt – insbesondere gemäß § 323 BGB ff. – bleibt hiervon unberührt.
(4) Ein Recht zum Rücktritt/Teilrücktritt steht dem Dienstleister insbesondere zu,

  • wenn der Auftraggeber die von ihm vertragsgemäß angeforderte Zahlung weder bis zum vereinbarten Termin noch binnen einer von dem Dienstleister zu setzenden 14-tägigen Nachfrist gezahlt hat,
  • wenn die vom Dienstleister zu erbringende Leistung/Teilleistung auf Grund eines Umstandes unmöglich wird, der vom Dienstleister nicht verschuldet wurde.

Dies ist insbesondere der Fall, wenn die für die Terminwahrnehmung dienstleisterseits eingeplante Person – sei dies der Dienstleister selbst oder ein für ihn tätiger Dritter – an der fristgerechten Wahrnehmung vereinbarter Termine aus Gründen verhindert ist, die der Dienstleister oder der beauftragte Dritte weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt hat. Dieses Recht zum Rücktritt/Teilrücktritt besteht nicht, wenn der Grund der Verhinderung dem Dienstleister oder den von ihm beauftragten Dritten so frühzeitig bekannt wurde, dass die Leistungserbringung durch einen Dritten hätte organisiert werden können.
(5) Ein Recht zum Rücktritt/Teilrücktritt steht dem Auftraggeber insbesondere zu, wenn die Entgegennahme der Leistung aus gesundheitlichen Gründen in der Person des Auftraggebers dauerhaft nicht mehr möglich ist. Der Auftraggeber hat dies durch Vorlage eines ärztlichen Attestes nachzuweisen. Soweit es sich lediglich um eine vorübergehende medizinische Einschränkung handelt, haben die Parteien neue Termine nach Beendigung der medizinischen Einschränkung zu vereinbaren.


§ 7 Verhinderung und Ausfall
(1) Bei Verhinderung verpflichtet sich der Auftraggeber, schnellstmöglich – spätestens aber 24 Stunden vor Trainingsbeginn – die terminierte Trainingseinheit (ob Beratung oder Betreuung) abzusagen. Andernfalls wird diese Einheit als „stattgefunden“ verzeichnet.
(2) Bei Krankheit (Nachweis erforderlich) oder anderweitiger, rechtzeitig mitgeteilter Abwesenheit des Auftraggebers wird die nicht in Anspruch genommene Einheit neu terminiert und nachgeholt.
(3) Sollte eine Einheit in Folge einer Verhinderung oder Krankheit vonseiten des Dienstleisters nicht stattfinden können, wird diese Einheit ebenfalls neu terminiert und nachgeholt.
(4) Nach individueller Absprache und mit beidseitigem Einvernehmen ist eine geplante Offline-Einheit auch mit einer Online-Einheit zu ersetzen – ganz gleich, ob es sich um eine Beratung oder eine Betreuung (eines Trainings) handelt.


§ 8 Geheimhaltung, Vertraulichkeit
(1) Der Dienstleister und der Auftraggeber vereinbaren, über vertrauliche Informationen Stillschweigen zu wahren. „Vertrauliche Informationen“ sind alle Informationen und Unterlagen der jeweils anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind, insbesondere Informationen über betriebliche Abläufe, Know-how und die vom Dienstleister erarbeiteten Trainings- und/oder Ernährungskonzepte sowie alle dem Dienstleister bekannt gemachten Informationen des Auftraggebers.
Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind solche vertraulichen Informationen, die bei Abschluss des Vertrages öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrages beruht und/oder die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichts oder einer Behörde offengelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich, wird der zur Offenlegung verpflichtete Empfänger die andere Partei vorab unterrichten und ihre Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.
(2) Die Geheimhaltung gilt auch nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Dienstleister und dem Auftraggeber, es sei denn, die individuelle und fixierte Absprache zwischen den Parteien ist anders lautend.


§ 9 Datenschutz
(1) Die personenbezogenen Daten des Auftraggebers werden vom Dienstleister gespeichert und ausschließlich zur Erfüllung des in § 3 genannten Leistungsgegenstandes verwendet.
(2) Die Einzelheiten zum Datenschutz ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Dienstleisters.
(3) Eine (öffentliche) Verwendung von beispielsweise Vergleichsbildern (Vorher-Nachher-Bilder) als Erfolgsergebnis und Motivation geschieht lediglich in beidseitigem Einvernehmen.


§ 10 Haftung
(1) Der Dienstleister haftet grundsätzlich nicht für Schäden des Auftraggebers. Er haftet dem Auftraggeber gegenüber nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für Drittverschulden ist ausgeschlossen. Dies gilt für alle Schäden, die der Auftraggeber im Rahmen der Beratung und Betreuung erleidet.
(2) In sonstigen Fällen haftet der Dienstleister – soweit in Abs. 3 nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf (so genannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist die Haftung vorbehaltlich der Regelung in Abs. 3 ausgeschlossen.
(3) Die Haftung des Dienstleisters für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.
(4) Der Dienstleister haftet nicht für Schäden, welche aufgrund von Selbstüberschätzung auf Seiten des Auftraggebers zustande gekommen sind. Hält sich der Auftraggeber nicht an die Anweisungen des Dienstleisters und erleidet er dadurch die Schäden, so ist die Haftung des Dienstleisters ausgeschlossen.
(5) Der Dienstleister kann nicht für das Nichterreichen des Ziels, geschuldet durch Leistungen des Kunden, haftbar gemacht werden.


§ 11 Verhalten und Rücksichtnahme
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei der Abgabe von Bewertungen und Kommentaren innerhalb von sozialen Medien etc. auf die Interessen des Dienstleisters Rücksicht zu nehmen. Insbesondere darf der Auftraggeber keine unwahren Tatsachenbehauptungen oder Schmähkritiken über den Dienstleister und seine Dienstleistungen veröffentlichen/verbreiten.
(2) Sofern der Auftraggeber an Communitys/Gruppen des Dienstleisters (z. B. auf Facebook, WhatsApp) teilnimmt, ist er verpflichtet, auch dort die Interessen des Dienstleisters zu wahren. Der Dienstleister ist berechtigt, den Auftraggeber von der Teilnahme an Communitys/Gruppen vorübergehend oder dauerhaft auszuschließen, sollte der Auftraggeber (zum Beispiel durch geschäftsschädigende Äußerungen) die Interessen des Dienstleisters innerhalb der Community/Gruppe verletzen oder beeinträchtigen.


§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel. Elektronische Dokumente in Textform erfüllen das Schriftformerfordernis.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit und Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien werden sich bemühen, anstelle der unwirksamen Bestimmung beziehungsweise unwirksam gewordenen Bestimmung eine wirksame zu finden, die dem wirtschaftlichen Bedeutungsgehalt der unwirksamen Bestimmung beziehungsweise unwirksam gewordenen Bestimmung am ehesten nahekommt. Gleiches gilt für unvorhergesehene Regelungslücken.
(3) Der Gerichtsstand richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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AGB | Stand 22.09.2023 | © Herr Wunderlich | Vervielfältigung verboten